Kosten Psychotherapie

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die individuellen Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Versicherern sowie je nach dem gewählten Tarif.

Bitte klären sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie erstattet. Lassen Sie sich die entsprechenden Unterlagen für die Beantragung zusenden.

Beihilfe

Ebenso wie die privaten Krankenversicherungen übernimmt auch die Beihilfe in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie.

In NRW sind Aufwendungen für Kurzzeittherapien ohne Genehmigung durch die Beihilfestelle im Umfang von bis zu 24 Sitzungen beihilfefähig. Für die Beantragung einer Langzeittherapie benötigen Sie Formblätter, die Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle anfordern können. Im Vorfeld einer Langzeittherapie können maximal 5 Sitzungen (bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie) oder 8 Sitzungen (bei analytischer Psychotherapie) antragsfrei durchgeführt werden.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Psychotherapie auch als Selbstzahler tragen. Der Vorteil der Selbstzahlung ist, dass vor Beginn der Psychotherapie kein Antrag gestellt werden muss. Die erbrachten Leistungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Kosten können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Kosten Supervision

Die Kosten für Supervision im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung orientieren sich an den Vorgaben der jeweiligen Ausbildungsinstitute.

Die Kosten für Supervision für approbierte Kollegen und Kolleginnen (außerhalb institutioneller Kontexte) werden individuell frei vereinbart.

Kosten Psychologische Beratung

Die Kosten für psychologische Beratung und Coaching werden von den Krankenversicherungen und der Beihilfe nicht übernommen und sind daher Selbstzahlerleistungen. Das Honorar für diese Leistungen wird individuell frei vereinbart.

Honorar Fortbildungen, Vorträge, Seminare

Das Honorar für Fortbildungen, Vorträge und Seminare (außerhalb von Ausbildungsinstituten) wird mit den jeweiligen Veranstaltern frei vereinbart.